ELSA – Um das gesetzlich Notwendige auch im Rahmen
ELSA unterstützt Sie bei der Einhaltung der Cross Compliance-Vorschriften.
Durch Cross Compliance ist die Gewährung von Beihilfezahlungen seit 2005 an die Einhaltung von Standards in den Bereichen Umwelt, Futtermittel- und Lebensmittelsicherheit sowie Tiergesundheit und Tierschutz geknüpft (z.B. europäische Vogelschutzrichtinie, Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH), Nitratrichtlinie, Grundwasserschutzrichtlinie sowie diverse Richtlinien des Veterinärwesens wie Tierkennzeichnung). Dazu zählt die Einhaltung der „guten fachlichen Praxis“ beim Einsatz von Dünger und Pflanzenschutzmitteln, der zu dokumentieren ist. Verstöße gegen diese Vorschriften führen zu einer Kürzung der Direktzahlungen.
ELSA bietet Produkte, die Sie dabei unterstützen, die Cross Compliance-Richtlinien einzuhalten, und schützt Sie somit vor Verlusten bei Ihren Direktzahlungen.
Umgesetzt sind in den ELSA-Produkten u.a.
- Nährstoffbilanzierung
- die Anforderungen der Dokumentation im Rahmen der Erosionsvermeidung
- die Anforderungen an die Humusbilanz
- Überwachung von Obergrenzen beim Einsatz von Klärschlamm
- Mitarbeiterverwaltung
Sie können zu jeder Maßnahme am Schlag oder Lager den Durchführenden angeben, d.h. den Landwirt, eine weitere Person und/oder einen Lohnunternehmer mit Personennennung.
Zu erfassende Angaben sind dabei:
- die ausführende PersonDatum
- Beginn
- Dauer